top of page

Aufgrund der sinkenden Inzidenzen auf unter 10 sind laut der Corona-Verordnung des Bodenseekreises keine Test- oder Impf- oder Genesenennachweise mehr für die Beherbergung nötig. Die Maskenpflicht sowie Hygiene- und Abstandsregelungen bleiben weiterhin erhalten. Die Maßnahmen für andere Lebensbereiche finden Sie unter diesem Link:

https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten/corona-virus/ .

Wir freuen uns auf Sie.


bottom of page